2G beim Training, 3G für Jugendliche

Aufgrund der aktualisierten Corona-Schutzverordnung vom 24.11.21 gilt für das Training nun 2G. D.h. Teilnehmer des Trainings müssen genesen oder geimpft sein.
Eine Ausnahme davon gilt für Jugendliche bis 16 Jahre: für diese gilt 3G, da dies zumeist Schüler sind gelten diese aber aufgrund der verpflichtenden Schultestungen als getestet.

Der Verein ist zur Einhaltung der Verordnung verpflichtet, so dass die Trainer entsprechende Nachweise kontrollieren. Haltet also bitte eure Impausweise / Digitalen Impfpässe parat; Schüler können ihren Schulausweis vorlegen.